Ein Konto zu schliessen und seine Daten löschen zu lassen sind zwei verschiedene Vorgänge. Nur einer davon steht im Vertrag, der andere im Datenschutzrecht. Diese Seite beschreibt, was ein Anbieter in Deutschland löschen muss, was er behalten darf — und in welcher Reihenfolge du vorgehst, damit am Ende nachweisbar ist, was tatsächlich passiert ist.
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Drei Vorgänge, die ständig verwechselt werden
Wer sein Konto loswerden will, meint meistens alle drei Schritte auf einmal. Sie laufen aber getrennt, haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und unterschiedliche Fristen.
- Kündigung. Sie beendet den Vertrag und damit die Zahlungspflicht. Wie das geht und welcher Weg vorgeschrieben ist, steht im Ratgeber zur Kündigung.
- Kontolöschung. Sie entfernt das Profil aus der Sichtbarkeit. Für die anderen Mitglieder bist du weg — im System des Anbieters nicht zwingend.
- Datenlöschung. Sie betrifft die gespeicherten personenbezogenen Daten selbst. Sie folgt nicht automatisch aus den ersten beiden Schritten, sondern muss verlangt werden.
Die häufigste Enttäuschung entsteht genau hier: Das Profil ist verschwunden, die Daten sind es nicht. Das ist kein Verstoss, solange der Anbieter einen Grund hat, sie zu behalten. Welcher Grund das sein darf, ist genau geregelt.
Was Artikel 17 DSGVO verlangt
Das Recht auf Löschung steht in Artikel 17 DSGVO. Es greift unter anderem dann, wenn die Daten für ihren Zweck nicht mehr nötig sind, wenn du eine Einwilligung widerrufst und keine andere Rechtsgrundlage bleibt, oder wenn die Verarbeitung unrechtmässig war.
Für ein Kontaktportal heisst das in der Praxis: Profiltext, Fotos, Suchkriterien, Nachrichtenverläufe und Vorlieben sind Daten, die mit dem Ende der Mitgliedschaft ihren Zweck verlieren. Für sie ist die Rechtslage eindeutig. Kompliziert wird es nur bei einer einzigen Kategorie — den Zahlungsvorgängen.
Die Ausnahme, die fast immer greift: Aufbewahrungspflichten
Artikel 17 Absatz 3 DSGVO nimmt Daten aus, die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung weiter verarbeitet werden müssen. Genau das sind steuerliche und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten. Die Fristen stehen in § 147 Absatz 3 AO:
- zehn Jahre für Bücher, Aufzeichnungen, Inventare und Jahresabschlüsse,
- acht Jahre für Buchungsbelege,
- sechs Jahre für empfangene und versandte Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige bedeutsame Unterlagen.
Die Zahl, die in Ratgebern am häufigsten falsch steht, ist die mittlere: Buchungsbelege werden oft pauschal mit zehn Jahren angegeben. Im Gesetzestext stehen acht. Und § 147 AO enthält einen Zusatz, den man kennen sollte — die Frist läuft nicht ab, solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch offen ist. Eine Rechnung kann also länger im System bleiben als die Grundfrist vermuten lässt.
Praktische Folge: Wenn ein Anbieter dir schreibt, er behalte Rechnungsdaten trotz deiner Löschanfrage, ist das nicht zwingend eine Ausrede. Die Frage ist, welche Daten er behält. Rechnungsbetrag, Datum, Name und Zahlungsweg gehören zur Buchhaltung. Dein Profiltext, deine Fotos und deine Nachrichten gehören es nicht.
Was „gelöscht“ technisch bedeutet
Ein Datensatz, der aus buchhalterischen Gründen bleiben muss, darf nicht weiter für den ursprünglichen Zweck genutzt werden. In der Praxis wird er von der Verarbeitung eingeschränkt: er liegt gesperrt, ist für den normalen Betrieb nicht mehr abrufbar und wird nach Ablauf der Frist entfernt. Das ist der zulässige Weg.
Nicht zulässig ist es, dasselbe Konto „deaktiviert“ weiterlaufen zu lassen, damit es sich später reaktivieren lässt — mit Profiltext, Bildern und Verlauf. Wer eine Löschung verlangt hat, bekommt keine Karteileiche mit Komfortfunktion. Wenn ein Anbieter auf Nachfrage genau das anbietet, hast du die Antwort auf die Frage, wie er mit Daten umgeht.
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Die Reihenfolge, die funktioniert
Die Schritte in dieser Reihenfolge ersparen die meisten Rückfragen:
- Auskunft zuerst. Artikel 15 DSGVO gibt dir ein Recht auf Auskunft darüber, welche Daten gespeichert sind. Wer zuerst fragt und dann löschen lässt, weiss hinterher, worüber gesprochen wurde.
- Kündigen. Erst den Vertrag beenden, sonst läuft die Zahlungspflicht weiter, während die Daten verschwinden — der unangenehmste aller Zwischenzustände.
- Löschung verlangen, schriftlich, in Textform, mit Datum.
- Bestätigung aufbewahren. Screenshot der Absendung, Eingangsbestätigung, jede Antwort.
Bewahre diese Belege mindestens so lange auf, wie Abbuchungen möglich sind. Sie sind der einzige Nachweis, den du selbst in der Hand hast.
Welche Fristen gelten
Nach Artikel 12 Absatz 3 DSGVO muss der Verantwortliche unverzüglich reagieren, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags. Diese Frist kann um zwei weitere Monate verlängert werden, wenn der Antrag komplex ist — die Verlängerung muss dir aber innerhalb des ersten Monats mitgeteilt und begründet werden.
Ein Anbieter, der einen Monat lang gar nichts sagt und danach eine Verlängerung ankündigt, hält sich nicht an das Verfahren. Das ist der Punkt, an dem eine Beschwerde sinnvoll wird.
Wenn das Portal nicht reagiert
Artikel 77 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren — wahlweise am eigenen Wohnort, am Arbeitsort oder am Ort des mutmasslichen Verstosses. Die Beschwerde ist kostenlos und verlangt keinen Anwalt.
Zwei Dinge machen sie wirkungsvoll: das Datum deines Löschverlangens und der Nachweis, dass es abgesendet wurde. Beides entsteht nur, wenn du es vorher gesichert hast — deshalb steht der Screenshot weiter oben im Ablauf.
Was das für Diskretion bedeutet
Datenlöschung ist der letzte Schritt einer Kette, die vorne beginnt. Was nie hochgeladen wurde, muss später nicht gelöscht werden; was mit einer separaten E-Mail-Adresse angelegt wurde, hängt nicht am Hauptpostfach. Die Massnahmen davor stehen im Ratgeber zur Diskretion, und der Abrechnungstext auf dem Kontoauszug — der Punkt, den Löschung nachträglich nicht mehr repariert — steht in der Prüfung von Fremdgehen69.
Nüchtern betrachtet: Ein Anbieter, der ein auffindbares Löschverfahren, eine erreichbare Datenschutzadresse im Impressum und einen klaren Abrechnungstext hat, ist in allen drei Punkten überprüfbar, bevor du dich anmeldest. Diese Prüfung kostet zehn Minuten und ist der einzige Teil des Vorgangs, den du vollständig kontrollierst.
Bevor du Daten löschen lässt, steht oft die Kündigung an. Wie das bei einem Sugar-Dating-Portal abläuft, zeigt die Anleitung MySugarDaddy-Abo kündigen: Fristen und Formular.
Häufige Fragen
Muss ich meine Löschanfrage begründen?
Nein. Du musst nur erkennbar machen, wer du bist und was du verlangst. Der Anbieter prüft dann, ob einer der Gründe aus Artikel 17 vorliegt.
Reicht es, das Konto in den Einstellungen zu löschen?
Für die Sichtbarkeit ja, für die gespeicherten Daten nicht zwingend. Wenn dir die Daten wichtig sind, verlange die Löschung ausdrücklich und schriftlich.
Darf der Anbieter meine Rechnungen behalten?
Ja, im Rahmen der Aufbewahrungsfristen aus § 147 AO. Diese Daten dürfen aber nur noch dafür verwendet werden.
Was ist, wenn das Portal im Ausland sitzt?
Richtet sich das Angebot an Nutzerinnen und Nutzer in der EU, gilt die DSGVO unabhängig vom Sitz des Unternehmens. Die Aufsichtsbehörde im eigenen Land nimmt die Beschwerde entgegen.
Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort bekomme?
Ein Monat ab Eingang, in komplexen Fällen bis zu drei Monate — die Verlängerung muss im ersten Monat angekündigt werden.
Weiterlesen
- Kündigen, richtig — der vorgeschriebene Weg und die Reihenfolge, die Ärger erspart.
- Diskretion — was vor der Anmeldung entschieden wird und später nicht mehr korrigierbar ist.
- Alle Ratgeber — Kosten, Fake-Profile, Kündigung und Diskretion im Überblick.
Stand: 19. September 2026. Grundlage sind die verlinkten Gesetzestexte, an diesem Tag abgerufen. Wie wir arbeiten und was wir bewusst nicht schreiben, steht unter Über uns.